Parksiedlung: Sanierungsvermerk und Grundbuchmitteilung

18.07.2024

Bei Grundstücken, die in einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet liegen, wird von Amts wegen ein sogenannter Sanierungsvermerk ins Grundbuch eingetragen. Die Eigentümer werden darüber vom Grundbuchamt informiert, allerdings enthält die Mitteilung keine weiteren Informationen. Daher wollen wir an dieser Stelle aufklären:
Der Gemeinderat hat mit Beschluss im Jahr 2019 das Sanierungsgebiet Parksiedlung Mitte festgelegt. Nach den gesetzlichen Bestimmungen ist danach in allen Grundbüchern innerhalb des Sanierungsgebiets ein Vermerk einzutragen. Diese Eintragung wurde von der Stadt beim zuständigen Grundbuchamt in Böblingen beantragt. Da es sich um eine Vielzahl von Grundstücken und Erbbaurechten handelt, erfolgt die Eintragung und Benachrichtung der Eigentümer schubweise.
Waozu dient der Sanierungsvermerk?
In einem Sanierungsgebiet steuert die Stadt gezielt städtebauliche Entwicklungen. Davon können einzelne Grundstücke betroffen sein. Daher ist es für die Stadt wichtig, rechtzeitig zu erfahren, welche Grundstücke verkauft werden sollen. Der Vermerk im Grundbuch weist Notarkanzleien an, die Stadt bei Kaufvertragsvorgängen zu informieren. So kann bei Bedarf noch rechtzeitig Kontakt zu den Eigentümern aufgenommen werden, um weitere Schritte abzuklären.
Die meisten Grundstücke im Sanierungsgebiet sind von solchen baulichen Entwicklungen allerdings nicht betroffen. Dennoch sieht das Gesetz vor, dass jedes Grundstück mit einem Vermerk versehen wird. Dieser Vermerk wird zum Ende des städebaulichen Sanierungsverfahrens von Amts wegen wieder gelöscht. Er stellt keine Belastung im Grundbuch dar und behindert damit auch keine weiteren grundbuchrechtlichen Vorgänge.
Die SEG Ostfildern steht für Fragen zum Sanierungsvermerkt gerne zur Verfügung.

 

 

 

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