Parksiedlung: Sanierungsvermerk im Grundbuch eingetragen
Mit dem Beginn eines Sanierungsverfahrens werden die Grundstücke im Gebiet mit einem Sanierungsvermerk versehen. Dies erfolgt durch einen Eintrag im jeweiligen Grundbuch. Die Eigentümer von Grundstücken und Gebäuden werden im Mai vom Amtsgericht entsprechend benachrichtigt. Dort ist die Grundbuchstelle angesiedelt.
Der Eintrag zeigt einem Notar bei der Beurkundung z.B. von Kaufverträgen oder der Eintragung von Belastungen, dass dieser Vorgang nun erst von der Stadt genehmigt werden muss und meldet dies entsprechend. Diese Meldung zeigt der Stadt, welche Grundstücke im Sanierungsgebiet eine Veränderung erfahren. Dies ist bei der städtebaulichen Entwicklung von Bedeutung, weil gerade Grundstücke der Schlüssel für eine Projektentwicklung sein können. In diesen Fällen nimmt die Stadt Kontakt zu den Eigentümern auf und bespricht die Optionen und das Vorgehen. Im Übrigen wird die Genehmigung schnell und kostenfrei erteilt, sodass der Notar die Grundstücksgeschäfte zügig abwickeln kann. Der Sanierungsvermerk im Grundbuch wird zum Ende des Sanierungsverfahrens, in der Regel nach ca. 8 Jahren, von Amts wegen wieder aus dem Grundbuch gelöscht. Weitere Informationen zu Grundstücken im Sanierungsgebiet finden Sie hier.
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